Hiermit willige ich gemäß Art. 9 Abs (2) lit. a DSGVO ein, dass der beauftragte Dienstleister oder Betreiber als Verantwortlicher und ihr technischer Dienstleister die Inproma GmbH als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO meine folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet, speichert und ausschließlich dem Kunden (Testperson) zugänglich macht:

Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail Testperson, Telefon, Testergebnis

Zweck dieser Verarbeitung ist die Speicherung von Zertifikaten oder Dokumenten, die Verwaltung von Personendaten zur digitalen Gästedaten-Erfassung und die sichere und schnelle Übermittlung von Testergebnissen (negativ / positiv / kein Ergebnis) an den Kunden sowie die Erstellung eines gültigen Testergebnis-Zertifikates (Befund). Der Kunde kann sich mit einem gespeicherten Befund bei Dienstleistern oder Unternehmen, die an einer digitalen Gästedaten-Erfassung teilnehmen, über sein Smartphone digital ausweisen.

Die Personendaten werden auf Servern in Deutschland gespeichert. Nur wenn der Kunde Daten an ausgewählte Dienstleister übermitteln möchten, z.B. durch das Scannen eines Ranger-QR-Code mit dem Smartphone, werden diese Daten automatisch in ein durch den QR-Code aufgerufenes Formular eingesetzt. Die Datenübermittlung über das Formular an den Dienstleister erfolgt erst, wenn der Kunde aktiv der Verwendung seiner Daten an dieser Stelle zustimmt und zusätzlich einen Absende-Button klickt (z.B. Check-in).

Sobald das Testergebnis vorliegt und zur Ansicht bzw. zum Abruf bereit steht, wird der Kunde per Mail informiert (an die bei der Erstellung seines Ranger Kundenkontos angegebene oder im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse der Testperson). Der Kunde authentifiziert sich mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort, die er bei der Erstellung seines Ranger Kundenkontos festgelegt hat, so dass er das Testergebnis einsehen und das Zertifikat herunterladen kann. Welche Daten der Kunde für die Authentifizierung benötigt (z.B. E-Mail und Passwort), wird in der Benachrichtigungs-Mail erläutert.

Der Zugang zu Testergebnis und Zertifikat ist nach der Bereitstellung 48 Stunden gültig, danach können weder Ergebnis noch Zertifikat aufgerufen werden.

Im Falle einer kostenlosen Bürgertestung nach §4 Coronavirus TestV der Bundesregierung erfolgt die Verarbeitung oben genannter Daten auch zwecks Abrechnung mit der kassenärztlichen Vereinigung durch den Betreiber des Testzentrums. Rechtsgrundlage hierfür ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach § 6 Abs (1) lit c.

Unberührt davon bleibt im Falle einer Positiv-Testung die Meldepflicht ans örtliche Gesundheitsamt durch den Betreiber des Testzentrums, die auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtung nach §6 Abs.1 Nr.1 lit. t) Infektionsschutzgesetz erfolgt.

Je nach Anlass für die Testung und den Zweck des Zertifikats kann die freiwillige Angabe einer Dokumenten-Nr. (Personalausweis oder Reisepass) sowie der Nationalität erforderlich sein. Zweck dieser Verarbeitung ist die Erstellung eines mit allen Pflichtangaben vollständigen Zertifikats, da in manchen Ländern die Ein- oder Ausreise ohne diese Angaben auf dem Zertifikat nicht möglich ist – bitte Reisebestimmungen beim Auswärtigen Amt genau prüfen.

Bitte beachten Sie außerdem die Datenschutzhinweise des Testzentrum-Betreibers sowie die allgemeinen Datenschutzhinweise des technischen Dienstleisters Inproma GmbH, die Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten sowie Löschfristen und zuständige Ansprechpartner ausführlich erläutern.